Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

18. 04. 2024 - Uhr bis 21:00 Uhr

 

21. 04. 2024

 

26. 04. 2024 - Uhr

 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einsatz "Strohlager brennt in voller Ausdehnung"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
035/2020
Einsatztitel
Strohlager brennt in voller Ausdehnung
Alarmierung
am 26.06.2020
Einsatzort
Stadt Bückeburg
Beschreibung des Einsatzes

Am Freitagnachmittag wurden die Feuerwehren der Stadt Bückeburg gegen 14.30 Uhr zu einem gemeldeten Scheunenbrand in den Bückeburger Ortsteil Evesen alarmiert.

 

Bei Eintreffen der ersten Einsatzkräfte brannte ein Strohlager in voller Ausdehnung, breitete sich zügig aus und drohte auf die benachbarte Grünflächen überzugreifen. Durch die Einsatzkräfte wurde umgehend ein Löschangriff mit mehreren C-Rohren und unter schwerem Atemschutz begonnen.

 

Zusätzlich wurde der Wasserwerfer vom Tanklöschfahrzeug 4000 aus Bückeburg eingesetzt und der Brand aufs Strohlager konnte verhindert werden. In dem Strohlager brannten rund 200 Rundballen, welche mit Hilfe von regionalen Landwirten aus dem Lager gefahren und auf einer Freifläche auseinander gezogen und mit 3 C-Rohren abgelöscht wurden.

 

Parallel zu der Freifläche wurden die noch brennenden Strohballen, mit dem Wasserwerfer vom Tanklöschfahrzeug 4000 Bückeburg und dem Schaum-Wasser-Werfer weiter abgelöscht.

 

Das Löschwasser wurde über mehrere hundert Meter vom Gevattersee und einem nahe gelegene Bach entnommen. Hierbei kam der Schlauchwagen 2000 der Ortsfeuerwehr Evesen zum Einsatz, die die Schlauchleitung über langen Wegstrecken verlegte.

 

Im Einsatzleitwagen wurde durch die ELW-Gruppe der Stadtfeuerwehr der Einsatz in 2 Einsatzabschnitte koordiniert und der Einsatzleiter bei seiner Arbeit unterstützt.

Durch die Hygienekomponente der Stadtfeuerwehr wurden die eingesetzten Einsatzkräfte mit sauberer Bekleidung bzw. Jogginganzügen ausgestattet und die kontaminierte Bekleidung der fachgerechten Reinigung zugeführt.

 

Ebenfalls kam das Amt 66 des Landkreises und die Abwasserbetriebe,diese brauchten nicht tätig werden. Eine Gefahr für die Bevölkerung und der Umwelt bestand zu keinem Zeitpunkt.

 

Parallel zum brennenden Strohlager wurde ein weiteres Feuer im Bereich des Gevattersee gemeldet, Spaziergänger meldet der Leitstelle ein Flächenbrand. Umgehend machte sich das Löschgruppenfahrzeug 16/12 aus Bückeburg auf den Weg zur gemeldeten Stelle. Sie konnten ein bereits erloschenes Feuer lokalisieren. Mit Hilfe des Schnellangriffs wurde Bereich auf einer Fläche von 8x2 Meter nachgelöscht und mit der Wärmebildkamera kontrolliert.

 

Anstrengend war für die Einsatzkräfte das sommerliche Wetter und die Temperaturen über 30°C.

Das Arbeiten in der Schutzkleidung, besonders für die Atemschutzgeräteträger war bei den Temperaturen eine besondere Herausforderung. Eine hervorragende Leistung jeder Einsatzkraft. Hier war es wichtig, dass alle genug trinken und sich gegenseitig ablösten, um genug Pause zu machen. Zusätzlich wurde zum Abend hin, eine warme Mahlzeit zubereitet.

 

Gegen 19.30 wurde daher die Ortsfeuerwehr Cammer mit frischem Personal alarmiert, um die Einsatzkräfte abzulösen.

 

Gegen 01.00 Uhr am Samstagmorgen war das Feuer gelöscht, sodass der Einsatz mit über 100 Einsatzkräften der Ortsfeuerwehren Bückeburg-Stadt, Cammer, Evesen, Röcke, der Hygienekomponente und der ELW-Gruppe der Stadtfeuerwehr, sowie der Polizei und dem Rettungsdienst nach rund 10 Stunden beendet werden konnte. Glücklicherweise kam es zu keinen verletzten Personen.

 

Die Reinigungs- und Aufräumenarbeiten werden noch mehrere Tage in Anspruch nehmen.

 

Bild und Text: Presse Stadtfeuerwehr Bückeburg

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen