Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

26. 04. 2024 - Uhr

 

12. 05. 2024 - Uhr

 

16. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einsatz "Gasgrill sorgt für Einsatz"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
013/2021
Einsatztitel
Gasgrill sorgt für Einsatz
Alarmierung
am 21.02.2021 um 19:49 Uhr
Einsatzort
Beckedorf
Beschreibung des Einsatzes

Die Feuerwehren Beckedorf und Lindhorst wurden am Samstagabend um 19:49 Uhr nach Beckedorf alarmiert. 

Ein Gasgrill, der unter einem Holzunterstand stand, ist in Brand geraten. Die Bewohner alarmierten die Feuerwehr und unternahmen einen Löschversuch, mit dem die Flammen erfolgreich gelöscht werden konnten.

Die Einsatzkräfte entfernten den Grill aus dem Unterstand, kontrollierten den Bereich mit einer Wärmebildkamera und trennten den Grill von der Gasflasche, weitere Maßnahmen mussten nicht getroffen werden.

Im Einsatz waren die Feuerwehren Beckedorf und Lindhorst sowie der stv. Gemeindebrandmeister mit 20 Einsatzkräften. Weitere Einsatzkräfte der Feuerwehr Lindhorst waren am Feuerwehrhaus in Bereitstellung, mussten die Einsatzstelle aber nicht mehr anfahren. Ein ebenfalls alarmierter Rettungswagen konnte die Einsatzfahrt abbrechen.
Nach rund 30 Minuten war der Einsatz für die ehrenamtlichen Brandschützer beendet.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen