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Fortbildung Medienarbeit in der Feuerwehr
An zwei Wochenenden absolvierten insgesamt 35 Teilnehmende aus den Schaumburger Feuerwehren zwei Ein-Tagesfortbildungen über Presse- und Medienarbeit in der Feuerwehr.
Zu den Teilnehmenden gehörten Pressesprecher/-warte, Social Media Beauftragte aus den Ortsfeuerwehren, aber auch Zugführer sowie Ortsbrandmeister und Stadt- und Gemeindebrandmeister.
Inhaltlich ging es um Rechtsgrundlagen, dabei wurde auf das nieders. Brandschutzgesetz, das Grundgesetz, das nieders. Pressegesetz, das Kunsturhebergesetz und weiteren Vorschriften eingegangen. Es wurde erläutert, welche Voraussetzungen vorliegen müssen, damit eine Feuerwehr überhaupt Medienarbeit betreiben darf.
"Vielen Verantwortlichen ist nicht bewusst, das man als Feuerwehr nicht einfach eine Seite bei Facebook, Instagram oder anderen Medien erstellen darf.
Feuerwehren gehören zu einer Behörde, da gibt es entsprechende Regelungen zu beachten." so die Kreisfeuerwehr-Pressesprecher Sven Geist und Lena Nerge während den Fortbildungstagen.
Anhand von praktischen Beispielen wurden Fotos gezeigt, die in den Medien veröffentlicht oder eben nicht veröffentlicht werden dürfen.
Weitere Themen waren der Bereich Social Media, Organisation und Planung von Werbung von Veranstaltungen.
Beim Thema Social Media gab es Informationen für Instagram, Facebook und den WhatsApp Kanal. Ebenfalls wurde auf die Impressumspflicht eingegangen, die auch für Homepages und Seiten in Social Media, egal ob WhatsApp Kanal, Instagram, Threads, Facebook oder ein anderes Medium Pflicht sind und welche Mindestangaben gemacht werden müssen.
Die Teilnehmenden lobten die Ausrichter für das Angebot dieser Fortbildung. Durch das Angebot der Kreisfeuerwehr konnten die Teilnehmer neue Erkenntnisse erlangen und in großer Runde sich über bisher gemachte Erfahrungen austauschen.
Bild zur Meldung: Fortbildung Medienarbeit in der Feuerwehr
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen.
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!