Kreisfeuerwehrbereitschaften
Nach dem niedersächsischen Brandschutzgesetz hat jeder Landkreis eine Kreisfeuerwehrbereitschaft (KFB) aufzustellen. In Landkreisen, die in mehrere Brandschutzabschnitte unterteilt sind, ist für jeden Brandschutzabschnitt eine solche einzurichten. Die Kreisfeuerwehrbereitschaften werden bei Großschadenslagen oder Katastrophen innerhalb oder auch außerhalb des eigenen Landkreises eingesetzt.
Der Landkreis Schaumburg ist in die Brandschutzabschnitte Nord und Süd unterteilt. Er verfügt daher über zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften – die KFB Nord und die KFB Süd. Eine KFB besteht aus Feuerwehrleuten und Fahrzeugen der kommunalen (Städte, Gemeinden, Samtgemeinden) Feuerwehren, die sich im Gebiet des jeweiligen Brandschutzabschnitts befinden. Die Fahrzeuge werden entsprechend der feuerwehrtaktischen Konzeption der jeweiligen Kreisfeuerwehrbereitschaft ausgewählt.
Die Kreisfeuerwehrbereitschaften Nord und Süd haben je eine Verbandsstärke von rund 130 ehrenamtlichen Einsatzkräften und sind in mehrere Züge (Fachzüge) unterteilt, die für verschiedene Einsatzschwerpunkte ausgerüstet sind, beispielsweise für den Wassertransport (Tanklöschfahrzeuge), für die Wasserförderung über lange Wegstrecke (Löschfahrzeuge, Schlauchwagen) sowie für die Brandbekämpfung und die technische Hilfeleistung (Löschfahrzeuge, Tanklöschfahrzeuge, Geräte- und Rüstwagen). Ergänzt werden die KFB'en durch die Logistikkomponente Versorgung und durch den Fernmeldezug sowie im Rahmen der Möglichkeiten durch einen Krankentransportwagen bzw. Rettungswagen des DRK Einsatzzuges zur Eigensicherung.
Der Einsatz der Kreisfeuerwehrbereitschaften erfolgt durch den Kreisbrandmeister. Geführt werden die Bereitschaften durch die Bereitschaftsführer, die im Landkreis Schaumburg zugleich die Funktion stellvertretende Abschnittsleiter erfüllen. Die Einsatzfähigkeit einer KFB wird durch mehrere Übungsdienste im Rahmen der einzelnen Züge (Zugübungsdienste) und durch eine Bereitschaftsübung im Jahr gewährleistet.
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