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Retten, Löschen, Bergen, Schützen

Wir sind ihr Partner in allen Fragen rund ums retten, löschen, bergen und schützen.

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

24.​04.​2026 bis 26.​04.​2026 - Uhr

 

30.​05.​2026 - Uhr

 

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 
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Auf einen Blick!


Feuerwehreinsätze

Feuerwehreinsatz: Großfeuer auf dem Rittergut Remeringhausen

Einsatzort: Reinsen
07.04.2026: 📟 B2-Land/ Feuer_Landw. Anwesen🌎 Reinsen (Stadt Stadthagen)🚒 Information und Kommunikation mit Drohne, Fachzug KatS und Dekon (AB/AS), ... [mehr]

 
Feuerwehreinsatz: Einsatz: AB/AS - Brennende Strohmiete

Einsatzort: Lauenau
04.03.2026:  Am Mittwoch wurde die Feuerwehr Lauenau gegen 21:30 Uhr zu einer brennenden Strohmiete alarmiert. Vor Ort bestätigte sich die gemeldete Lage. ... [mehr]

 
Feuerwehreinsatz: Einsatz Höhenrettung

Einsatzort: Stadt Bückeburg
18.02.2026: Am Mittwoch wurden die Höhenretter der Kreisfeuerwehr in die Stadt Bückeburg alarmiert. Die Einheit verblieb im Bereitstellungsraum und musste ... [mehr]

 
Feuerwehreinsatz: Arbeiter stürzt 4-5 Meter tief

Einsatzort: Stadt Obernkirchen
11.02.2026:  Am Mittwochvormittag wurde zunächst der Rettungsdienst zu einer abgestürzten Person alarmiert. Nach Erkundung der Lage forderte der ... [mehr]

 
[Weitere Einsätze]
 
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen