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21. 04. 2024

 
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Technische Einsatzleitung (TEL)

Anhänger Technische Einsatzleitung

Ansprechpartner 

 

Organisatorischer Leiter TEL

 

 

 

 

stv. Organisatorischer Leiter TEL

Vorstellung der Sachgebiete

 

Sachgebiet S1 - Personal /Innerer Dienst

 

Die Einsatzkräfte der Abteilung sind das Herz eines jeden Stabes. Im Einsatzfall läuft alles was das Thema Personal und Kräfte betrifft über dieses Sachgebiet. Sie fordern an und nach, legen die Bereitstellungsräume fest und stehen im engen Kontakt mit allen Ämtern und Behörden, die für den Einsatz relevant sind.


Für den Inneren Dienst organisieren sie die Arbeit innerhalb des Stabes, sind für die Dokumentation und Dienstordnung verantwortlich, erstellen die Dienstpläne, pflegen die E-Mail Adressen, legen die Alarmschleifen fest, halten die Mitgliederlisten des Stabes aktuell und kümmern sich um die Verpflegung. Auch der Sichter liegt im Verantwortungsbereich des S1.

 

Die Aufgaben des S1 sind in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100 geregelt.


Bereitstellen der Einsatzkräfte
• Alarmieren von Einsatzkräften
• Heranziehen von Hilfskräften
• Alarmieren und anfordern von Ämtern und Behörden, Organisationen
• Anfordern von fach-, orts- und betriebskundigen Personen
• Bereitstellen von Reserven
• Einrichten von Lotsenstellen für ortsunkundige Kräfte
• Einrichten von Bereitstellungsräumen
• Führen von Kräfteübersichten

 

  Führen des inneren Stabsdienstes
• Festlegen und sicherstellen des Geschäftsablaufs
• Einrichten und sichern der Führungsräume
• Bereitstellen der Ausstattung

 

 

Sachgebiet S2 - Lage

 

Bei größeren Schadenslagen müssen alle Informationen gesammelt, aufbereitet und an die zuständige Stelle weitergeleitet werden. Die Technische Einsatzleitung muss, die Lage darstellen um den Einsatzleiter, den Stab HVB und die Bevölkerung zu unterrichten.


Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet S2 „Lage“ eingerichtet. Die Aufgaben des S2 sind in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100 geregelt.

 

Das Sachgebiet 2 „Lage“ übernimmt folgende Aufgaben:


Lagefeststellung
- Beschaffung von Informationen.
- Auswerten und Bewerten von Informationen.


Lagedarstellung
- Führen einer Lagekarte:
- Führen von Einsatzübersichten:
- Das Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen


Informationen weiterleiten
- an vorgesetzte und nachgeordnete Stellen,
- Unterrichten der Bevölkerung


Einsatzdokumentation
- Führen eines Einsatztagebuches
- Sammeln, Registrieren und Sicherstellen von Informationsträgern jeglicher Art
- Erstellen des Abschlussberichte

 

 

Sachgebiet S3 - Einsatz

 

Im Sachgebiet S3 geht es vordergründig um die konkrete Einsatzplanung und Durchführung. Es wird festgelegt, wer wann was wo an der Einsatzstelle zu tun hat. Da bei größeren Schadenslagen 200 und mehr Einsatzkräfte vor Ort sein können, ist eine genaue Koordination von größter Wichtigkeit. So werden z.B. Einsatzabschnitte und deren Leiter, An- und Abmarschwege, Lagebesprechungen und die
Befehlsausgabe vom S3 verantwortet, um nur einige zu nennen.

 

Die Aufgaben des S3 sind in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100 geregelt.


• Beurteilen der Lage
Fassen des Entschlusses über die Einsatzdurchführung - zum Beispiel:
• festlegen von Einsatzschwerpunkten, bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reserven, festlegen der Befehlsstelle
• Bestimmen und einweisen von Führungskräften - zum Beispiel: Einsatzabschnittsleiterinnen oder Einsatzabschnittsleiter


• Ordnen des Schadengebietes zum Beispiel:
- Festlegen der Führungsorganisation
- Festlegen der Befehlsstelle
- Festlegen von Bereitstellungsräumen
- Einrichten von Sammelstellen - zum Beispiel: Verletztensammelstelle, Leichensammelstelle

• Anordnen von Absperrmaßnahmen
• Festlegen und freihalten von An- und Abmarschwegen
• Zusammenarbeiten mit anderen Ämtern, Behörden und Organisationen
• Durchführen von Lagebesprechungen
• Erteilen der Befehle
• Beaufsichtigen und kontrollieren der Einsatzdurchführung
• Veranlassen von Sofortmaßnahmen für gefährdete Bevölkerung - zum Beispiel: Warnung, Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport und Instandsetzung
• Mithilfe bei der Sicherung geborgener Sachwerte, beim Ermitteln der Schadenursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweismittelsicherung

 

 

Sachgebiet S4 - Versorgung

 

Im Sachgebiet S4 geht es in allererster Linie um die Sicherstellung der Betriebs- und Einsatzmittel, sowie der Verpflegung und Unterbringung der Einsatzkräfte vor Ort. Getreu dem Motto: “Ohne Mampf kein Kampf“.


Alles was die Einsatzkräfte bei der Abarbeitung der Schadenslage benötigen, wird über das
Sachgebiet S4 abgewickelt. Im Landkreis Schaumburg arbeiteten die Kameraden eng mit dem THW der Ortverbände Bückeburg
Rinteln und Stadthagen zusammen beispielweise wird der Tankwagen des THW, auch bei Schadenslagen
bei der nicht der Katastrophenfall festgestellt wird, bei Bedarf geordert.

 

Die Aufgaben des S4 sind in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100 geregelt.

 

• Anfordern weiterer Einsatzmittel
• Heranziehen von Hilfsmitteln - zum Beispiel: Baustoffe, Abstützmaterial, Lastkraftwagen, Tankkraftwagen, Räum- und Hebegeräte
• Bereitstellen von Verbrauchsgütern und Einsatzmitteln

  zum Beispiel:
• Wasserversorgung, Löschmittel, Atemschutzgeräte, Kraftstoffe
• Bereitstellen und zuführen der Verpflegung
• Sicherstellen der Materialerhaltung für Gerät
• Festlegen der Versorgungsorganisation
• Bereitstellen von Rettungsmitteln zum Eigenschutz der Einsatzkräfte
• Bereitstellen von Unterkünften für Einsatzkräfte

 

 

Sachgebiet S5 - Presse- und Medienarbeit

 

Bei allen größeren und großen Schadenslagen spielt die Information der Bevölkerung eine immer größere Rolle. Von daher ist ein gezieltes Abstimmen mit den Einsatzkräften vor Ort und den Presse- und Medienvertretern ein zentraler Punkt bei der Abarbeitung einer Großschadenlage. Zu diesem Zweck wird das Sachgebiet S5 „Presse und Medienarbeit“ eingerichtet. Die Aufgaben des S5
Stabs sind in der Feuerwehrdienstvorschrift FwD 100 geregelt. Es werden folgende Aufgaben definiert.

 

Presse- und Medieninformationen
• Sammeln, auswählen und aufbereiten von Informationen aus dem Einsatz
• Erfassen, dokumentieren und auswerten der Presse- und Medienlage
• Erstellen von Presse- und Medieninformationen


Presse- und Medienbetreuung
• Informieren, führen und unterbringen der Presse- und Medienvertreterinnen und -vertreter
• Vorbereiten und durchführen von Presse- und Medienkonferenzen


Presse- und Medienkoordination
• Bündeln, abstimmen und steuern der Presse- und Medienarbeit. Zum Beispiel mit den
Pressesprecherinnen und -sprechern von anderen beteiligten Behörden, betroffener Betriebe und
insbesondere der Polizei
• Halten des ständigen Kontakts mit Presse und Medien


Presse- und Medieneinbindung in die Schadenbekämpfung
• Veranlassen und betreuen von Informationstelefonen
• Veranlassen von Warn- und Suchhinweisen für die Bevölkerung

 

 

Sachgebiet S6 - IuK - Information und Kommunikation

 

Sachgebiet S6 ist für die gesamte Kommunikationstechnik und IT – Infrastruktur derTechnischen Einsatzleitung (TEL) sowie für alle Kommunikationsmöglichkeiten im Einsatzfall verantwortlich. Im Schadenfall organisiert und koordiniert dieser Fachbereich sowohl die gesamte Einsatzstellenkommunikation vor Ort im Schadengebiet (2m BOS / TETRA Einsatzstellenfunk), als auch die übergreifende Kommunikation auf Basis TETRA zur Integrierten Rettungsleitstelle (IRL) und weiteren beteiligten Einheiten der BOS (Polizei, Rettungsdienst, THW, Bundeswehr, usw.).


Zur Organisation der Kommunikationsstruktur gehören auch das Festlegen zu nutzender Rufgruppen (Funkkanäle) sowie die Beantragung zusätzlicher Rufgruppen bei der IRL. Bei ausgedehnten Schadenslagen kann auch sogar die Verwendung von Feldtelefonen zum
Tragen kommen, deren Einsatz der Fachbereich S6 zusammen mit dem Fernmeldezug des Landkreises Schaumburg plant und realisiert.


Die Wartung und Pflege der technischen Komponenten, die Bereithaltung aller für den Einsatzfall erforderlichen Dokumentationen des Fachbereiches und die technische Vorbereitung von Übungsdiensten gehört zu den Grundaufgaben des Fachbereich S6.
Ebenso natürlich auch die strategische und strukturelle Vorbereitung möglicher Einsatzlagen, die Unterstützung bei der Planung und Realisierung von grundsätzlichen Kommunikationseinrichtungen des Dienst- und Einsatzbetriebes sowie die Bildung der Schnittstelle zum Fernmeldezug des Landkreises Schaumburg, welcher unter anderem den ELW2 technisch betreut.


Die die regulären Aufgaben des Fachbereiches S6 für den Übung- und Einsatzfall sind in der Feuerwehrdienstvorschrift FwDV 100 beschrieben. Diese sind wie folgt:


Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes
• Feststellen des Ist-Zustands der Führungsorganisation
• Feststellen des Ist-Zustands der Fernmeldeorganisation
• Absprechen der Führungsorganisation mit S 3
• Aufteilen der zugewiesenen Kanäle

• Anfordern von Sonderkanälen
• Ermitteln des Kräftebedarfs für den Kommunikationsbetrieb
• Ermitteln des Materialbedarfs für den Kommunikationsbetrieb
• Feststellen der Einsatzmöglichkeiten von Funktelefonen
• Ermitteln der Einsatzmöglichkeiten von Kommunikationsverbindungen über Feldkabel und
anderer drahtgebundener Netze
• Erarbeiten eines Kommunikationskonzeptes einschließlich Fernmeldeskizze
• Sicherstellen der Kontakte mit den Informations- und Kommunikationsdiensten anderer Behörden, Organisationen und Institutionen


Durchführen des Informations- und Kommunikationseinsatzes
• Umsetzen der Planung
• Führen der Informations- und Kommunikationseinheiten
• Gewährleisten der Kommunikationssicherheit (Redundanz)
• Übermitteln von Befehlen, Meldungen und Informationen
• Überwachen des Kommunikationsbetriebes
• Dokumentieren des Kommunikationsbetriebes (Nachweisung)
• Ausstattung der Befehlsstellen mit Bürokommunikation
• Einrichten von Meldediensten

 

 

Erstellt: TEL S5

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

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