Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Lehrgangspläne

Lehrgangspläne 2026

 

Die Lehrgangspläne sind im PDF-Format hinterlegt. Bitte auf den entsprechenden Link klicken. Es öffnet sich ein neues Fenster.

 

Atemschutzgeräteträger      

AGT 1. Lehrgang 09.-23.02.2026

AGT 2. Lehrgang 13.-27.04.2026

AGT 3. Lehrgang 08.-22.06.2026

AGT 4. Lehrgang 17.-31.08.2026

 

Drehleitermaschinisten

DMLA 1. Lehrgang 11.-26.04.2026 Bückeburg

DMLA 2. Lehrgang 12.-27.09.2026 Rinteln

 

Gefährliche Stoffe

GG 1. Lehrgang 30.03-11.04.2026

GG 2. Lehrgang 05.-17.1012026

 

Maschinisten

MA 1. Lehrgang 05.-21.03.2026

MA 2. Lehrgang 09.-25.04.2026

MA 3. Lehrgang 13.-29.08.2026

MA 4. Lehrgang 10.-26.09.2026

 

Modulare Grundlagen  

liegt noch nicht vor

 

Sprechfunk

liegt noch nicht vor

 

Technische Hilfeleistung     

TH 1. Lehrgang 05.-21.03.2026

TH 2. Lehrgang 11.-27.06.2026

TH 3. Lehrgang 08.-24.10.2026

 

Qualifikationsstufe Truppführer

QS3 1. Lehrgang 06.-15.03.2026

QS3 2. Lehrgang 08.-17.05.2026

QS3 3.Lehrgang 04.-13.09.2026

QS3 4. Lehrgang 06.-15.11.2026

 

 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen