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Einsatz "Einsatz Fachzug Messen und Spüren und Fachberater Umweltschutzeinheit"
Brennende Lithium-Ionen-Akkus auf Lkw sorgen für Großeinsatz
In der Nacht zu Freitag kam es auf der Rastanlage Auetal-Süd zu einem
größeren Feuerwehreinsatz. Aus dem Auflieger eines dort abgestellten Lastwagens drang starker Rauch. Besonders brisant: Der Lkw stand unmittelbar neben einer Zapfsäule.
Die alarmierten Feuerwehren aus der Samtgemeinde Eilsen sowie die Feuerwehr Rehren machten den betroffenen Lastwagen schnell ausfindig.
Beim Öffnen des Aufliegers stellten die Einsatzkräfte fest, dass dieser
mit Lithium-Ionen-Akkus beladen war.
Die zunächst eingeleiteten Löschmaßnahmen zeigten Wirkung. Aufgrund der
besonderen Gefahrenlage durch die beschädigte Akkuladung und der
unmittelbaren Nähe zur Tankanlage wurde anschließend entschieden, den Lastwagen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Der Lkw wurde unter Begleitung der Einsatzkräfte in das Gewerbegebiet nach Rehren gefahren.
Dort erfolgte die weitere Abarbeitung des Einsatzes. Unterstützt wurden
die Feuerwehren dabei durch die ebenfalls alarmierte Fachgruppe "Räumen"
des Technische Hilfswerk (THW) aus Stadthagen. Der Auflieger wurde
entladen und die beschädigte Ladung gezielt kontrolliert und nachgelöscht. Anschließend wurden die betroffenen Akkus in einer Mulde
gesammelt und gesichert.
Aufgrund der besonderen Gefahren, die von Lithium-Ionen-Akkus ausgehen
können, wurde der Einsatzleiter durch die Fachberater Gefahrgut der Kreisfeuerwehr Schaumburg unterstützt. Zusätzlich kam der Fachzug Messen und Spüren der Kreisfeuerwehr zum Einsatz.
Dieser unterstützte die Einsatzkräfte bei der Informationsgewinnung und der Beurteilung der
Lage.
In Spitzenzeiten waren rund 80 Einsatzkräfte an der Einsatzstelle gebunden. Erst gegen 10 Uhr konnten die letzten Kräfte den Einsatz
beenden und wieder einrücken.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







