Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

12. 05. 2024 - Uhr

 

16. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

13. 06. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einsatz "Kohlenstoffdioxid Austritt in Gaststätte"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
066/2021
Einsatztitel
Kohlenstoffdioxid Austritt in Gaststätte
Alarmierung
am 28.11.2021
Einsatzort
Bad Nenndorf
Beschreibung des Einsatzes

In der Waldgaststätte Mooshütte in Bad Nenndorf kam es am Samstag zu einem Austritt von Kohlenstoffdioxid.
Eine CO2 Anlage im Keller der Gaststätte schlug Alarm weshalb die Mitarbeiter umgehend die Feuerwehr alarmierten.
Die zuständige Ortsfeuerwehr Bad Nenndorf schickte einen Atemschutztrupp in den Keller, um die dort gelagerten CO2 Flaschen zu sichern. Anschließend wurden alle Räume einige Zeit belüftet. Unterstützung bekam die Feuerwehr Bad Nenndorf von der Umweltschutzeinheit des Landkreis Schaumburg, die mit Messwagen und dem Gerätewagen Atemschutz die Einsatzstelle anfuhren. Eine abschließende Messung mit speziellen Geräten ergab keine gefährliche Konzentration eines gefährlichen Stoffes.

Ein Mitarbeiter der Gaststätte musste nach Kontakt mit dem Gas in ein Krankenhaus gebracht werden.

 

Bild: FW Bad Nenndorf 

Text: N. Heufers

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen