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10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 
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Einsatz "Garagenbrand"

Einsatznummer
065/2021
Einsatztitel
Garagenbrand
Alarmierung
am 15.11.2021 um 11:58 Uhr
Einsatzort
Meinefeld
Beschreibung des Einsatzes

Am 15 November wurden um 11:58 Uhr die Feuerwehren aus Sülbeck, Liekwegen, Sülbeck, Kirchhorsten, Helpsen, Seggebruch sowie ein Rettungswagen der Rettungswache Stadthagen zu einem gemeldeten Garagenbrand nach Meinefeld alamiert.

Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte stand die Garage in Vollbrand. Das Feuer breitete sich schon während der Vorbereitungen der ersten Löschmaßnahmen auf ein hinter der Garage liegendes Brennholzlager aus.

Schnell wurde durch den Einsatzleiter die Gefahr erkannt, dass die Flammen ebenfalls auf das Wohnhaus, eine weitere Garage sowie ein Gartenhaus überzugreifen drohte.

Daraufhin wurde das Alamierungsstichwort erhöht und die Feuerwehren aus Tallensen-Echtorf, Schierneichen-Deinsen-Baum, Levesen, Hespe, die Hubrettungsbühne aus Stadthagen sowie der Abrollbehälter Atemschutz der Kreisfeuerwehr hinzualarmiert.

 

Durch einen schnellen, gezielten Löschangriff konnte das Übergreifen der Flammen verhindert werden.

Nach dem Ablöschen der Flammen wurde mit Hilfe einer Wärmebildkamera das Brandobjekt auf übrige Glutnester kontrolliert.

 

Insgesamt waren 110 Einsatzkräfte der Feuerwehren im Einsatz.

Die Polizei nahm die Ermittlungen zur Brandursache auf und beging noch während der Nachlöscharbeiten, gemeinsam mit der Feuerwehr, die Einsatzstelle.

Nach rund 3,5 Stunden konnte der Einsatz, bei dem es glücklicherweise keine Verletzten gab, beendet werden.

 

T.Wolff

Pressesprecher SG Nienstädt

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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