Einsatz "Gebäudebrand"
Am Abend des 25.02.2022 wurden gegen ca. 23:50 Uhr die Rintelner Feuerwehren zu einem Gebäudebrand nach Krankenhagen alarmiert. Vor Ort stand bereits das Gebäude größtenteils in Vollbrand, sodass weitere Einsatzkräfte nachalarmiert wurden und am Ende die Züge Rinteln-Süd, Rinteln-Mitte und Weser sowie der Abrollcontainer Atem-/Strahlenschutz der Kreisfeuerwehr Schaumburg alarmiert waren.
Umgehend wurde ein umfangreicher Löschangriff von innen, als auch von außen über die Drehleiter vorgenommen. Über mehrere Hydranten wurde mit zahlreichen Schlauchleitungen das Löschwasser an die Einsatzstelle gefördert.
Durch den Großbrand waren 25 Atemschutzgeräteträgertrupps erforderlich, um von außen und innen das Feuer zu löschen. Dies bedeutete zugleich eine Menge Arbeit für die Kameradinnen und Kameraden vom Abrollcontainer Atem-/ Strahlenschutz. Durch den hohen Personalbedarf an Atemschutzgeräteträgern mussten etliche Atemschutzflaschen rausgegeben werden, damit die Atemschutzgeräteträger im Haus wiedereingesetzt werden konnten.
Am Ende waren insgesamt 125 Einsatzkräfte im Einsatz. Dieser dauerte bis nach 4 Uhr morgens mit einer anschließenden Brandsicherheitswache durch die Freiwillige Feuerwehr Krankenhagen.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







