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25.​10.​2026

 
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Einsatz "Angebranntes Essen löst Rauchmelder aus"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
008/2022
Einsatztitel
Angebranntes Essen löst Rauchmelder aus
Alarmierung
am 14.03.2022
Einsatzort
Bergkirchen
Beschreibung des Einsatzes

Am Montagabend wurden die Feuerwehren der Samtgemeinde zu einem Wohnheim in Bergkirchen alarmiert. Ein Rauchmelder, der zu einer Brandmeldeanlage gehört, hat aufgrund starker Rauchentwicklung den Alarm ausgelöst. Nach Erkundung der Einsatzkräfte konnte schnell Entwarnung gegeben werden. Es stellte sich heraus, dass es sich um angebranntes Essen handelte.  Mit Hilfe eines Hochleistungslüfters wurden die Räumlichkeiten vom Rauch befreit. Durch das frühzeitige Auslösen der Brandmeldeanlage konnte eine Ausbreitung und somit Schlimmeres verhindert werden.


 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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