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Einsatz "Schaumburger Kräfte im Elbsandsteingebirge gefordert"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
039/2022
Einsatztitel
Schaumburger Kräfte im Elbsandsteingebirge gefordert
Alarmierung
am 08.08.2022
Einsatzort
Sachsen - Bad Schandau
Beschreibung des Einsatzes

 

Landkreis/Sachsen. Am vergangenen Wochenende hat das Land Niedersachsen ein Hilfeersuchen des Landes Sachsen erreicht. Aus dem Landkreis Schaumburg sind die Fahrzeuge des  Katastrophenschutzes angefordert sowie zusätzlich ein Einsatzleitwagen. 

Die Löschgruppenfahrzeuge KatS aus Stadthagen und Steinbergen, der Schlauchwagen 2000 aus Evesen sowie der Einsatzleitwagen 1 des Fernmeldezuges haben sich am Montagmorgen auf den Weg zum Treffpunkt nach Northeim gemacht. In Northeim ging es für die Schaumburger Feuerwehren gegen 8.00 Uhr zusammen mit Einsatzkräften aus den Landkreisen Hameln-Pyrmont, Holzminden und Northeim zunächst nach Pirna, um die Kräfte in der Sächsischen Schweiz abzulösen bzw. zu unterstützen. Ihren Einsatzauftrag erhielten die Einsatzkräfte am Folgetag. 

Für die Schaumburger ging es am 2. Tag früh morgens in den Bereitstellungsraum nach Bad Schandau und von dort in das Waldbrandgebiet mit dem Auftrag, Glutnester abzulöschen. Am Nachmittag ging es nach Kräfte zehrender Arbeit zurück in den Bereitstellungsraum. 

Am Mittwoch, den dritten Tag des Einsatzes, ging es für die Schaumburger Kräfte zu einer Schlucht an der deutsch-tschechischen Grenze. Dort wurden Glutnester mit Löschrucksäcken, Hacken, Schaufeln sowie mit (Hohl)Strahlrohren bekämpft. Die Löschteams wurden dabei von @fire unterstützt. 

Am Donnerstag findet ein  Personaltausch einiger Schaumburger Einsatzkräfte statt. Mit einem Bus des Nieders. Landesamt für Brand- und Katastrophenschutzes werden neue Kräfte aus dem Weserbergland nach Sachsen gebracht.

Herzlichen Dank allen Arbeitgebern, die unsere Kameradinnen und Kameraden problemlos freigestellt haben! Ein besonderer Dank gilt auch den Familien, die einige Tage auf Ihre Angehörigen verzichten. 💐

Hinweis: Die Veröffentlichung dieser Meldung wurde von den zuständigen Stellen über das NLBK genehmigt!

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