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Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Einsatz "Update Einsatz Sachsen"
Update: Schaumburger Einsatzkräfte in Sachsen im Einsatz
Am Donnerstag, den vierten Tag des Einsatzes in Sachsen, ging es für die Schaumburger Kräfte von Bad Schandau in einen anderen Einsatzabschnitt.
Das LF KatS (Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz) aus Stadthagen erhielt den Auftrag, Kontrollen und Nachlöscharbeiten durchzuführen.
Das steile Gelände hält besondere Herausforderungen für die Einsatzkräfte bereit. Der Boden ist mit mehreren Zentimetern Asche bedeckt und die Einsatzkräfte können sich teilweise nur auf allen Vieren fortbewegen. Es kommen Löschrucksäcke zum Einsatz, um die Glutnester abzulöschen.
Am Nachmittag trafen Austauschkräfte ein, die am Freitag ihre Arbeit aufnehmen werden.
Am Freitag, den fünften Tag des Einsatzes, erhielten die Schaumburger den Auftrag Brandbekämpfung in schwer zugänglichen Gelände durchzuführen.
Vor Ort stellte sich die Lage so dar, dass immer wieder neue offene Feuer auftraten. Mit Hacken, Kleinlöschgeräten und Schlauchmaterial bekämpfen die Schaumburger das Feuer.
Die Lage vor Ort ändert sich dynamisch. Am frühen Freitagmorgen waren bereits zwei Hubschrauber mit Löschbehältern dauerhaft im Einsatz.
Am Sonntag werden die Schaumburger Kräfte wieder die Heimfahrt aus Sachsen antreten.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







