Einsatz "Großbrand kann verhindert werden"
Am Sonntag den 17. Juli wurde die Feuerwehr Stadthagen um 13:10 Uhr zu einem unklaren
Feuerschein zu einem Industriebetrieb an die Industriestraße gerufen. Die ersten Kräfte vor Ort
fanden eine starke Rauchentwicklung und ein Feuer auf dem Dach der Halle vor und alarmierten
umgehend nach. Um 13:14 Uhr wurden dann mit dem Stichwort “Feuer Industriegebäude” die
Feuerwehren Enzen, Probsthagen und der Abrollbehälter Atem- und Strahlenschutz der
Kreisfeuerwehr alarmiert.
Die Kräfte vor Ort begannen umgehend mit einem Löschangriff über die Hubrettungsbühne. Das
Feuer war im Bereich einer Photovoltaik-Anlage und hatte sich bereits durch das Dach in den
Innenbereich der Halle durchgefressen. Zusätzlich wurde deswegen umgehend das Feuer auch in der
Halle bekämpft. Diese Arbeiten wurden unter schwerem Atemschutz durchgeführt. Vorsorglich
wurde deswegen eine Zentrale Atemschutzüberwachung aufgebaut, die aber nicht mehr zum Einsatz
kommen musste.
Durch diesen schnellen und effizienten Einsatz konnte ein weiteres ausbreiten des Feuers auf den
Rest der Halle verhindert werden. Das Feuer war nach ca. 30 Minuten vollständig gelöscht.
Im Einsatz waren 75 Kräfte der Feuerwehr Stadthagen, Enzen, Probsthagen und der Kreisfeuerwehr.
Zusätzlich kamen zur Absicherung ein Rettungswagen sowie die Polizei zum Einsatz.
Sönke Fischer
Pressesprecher Feuerwehr Stadt Stadthagen
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







