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Einsatz "Fahrzeugbrand groß, Feuer LKW, geg. Gefahrgut "

 Foto vom Album:
Einsatznummer
035/2023
Einsatztitel
Fahrzeugbrand groß, Feuer LKW, geg. Gefahrgut
Alarmierung
am 17.07.2023 um 00:52 Uhr
Einsatzort
BAB2 Bad Eilsen
Beschreibung des Einsatzes

Am heutigen Montagmorgen wurden, um 00:52 Uhr, die Freiwilligen Feuerwehren Bad Eilsen, Buchholz und Luhden, sowie die Freiwillige Feuerwehr Bückeburg-Stadt mit ihrem Tanklöschfahrzeug zur Unterstützung, alarmiert. Kurz hinter der Autobahnauffahrt Bad Eilsen sollte ein Lkw brennen.

Gemäß der ersten Meldung sollte der Lkw gegebenenfalls Gefahrgut geladen haben.

An der Einsatzstelle stellte sich heraus, dass der Lkw glücklicherweise kein Gefahrgut geladen hatte und auch nicht brannte.

Ein kleineres Feuer im Bereich der Auspuffanlage der Zugmaschine wurde vom Fahrer rechtzeitig erkannt und mit eigenem Pulverlöscher gelöscht.

Somit beschränkten sich die Maßnahmen der Feuerwehr auf das Absperren der Einsatzstelle, dem Kühlen der heißen Teile mittels Wasser und dem Reinigen der Fahrbahn von Pulver.

Während der Lösch- und Reinigungsarbeiten wurde der rechte und der mittlere Fahrbahnstreifen gesperrt.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen