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Einsatz "Fahrzeugbrand klein entwickelt sich zu ManV 15"
Zu einem Fahrzeugbrand klein wurden heute, kurz nach 16 Uhr, die Feuerwehren Ahnsen und Bad Eilsen auf die Kreisstraße 10 vom Rettungsdienst nachgefordert.
Aufgrund eines vorrangegangenen Verkehrsunfalls zweier Pkw, einige hundert Meter hinter der Ortsausfahrt Ahnsen, kam es zu einer Rauchentwicklung im Motorbereich eines Pkw.
An der Einsatzstelle angekommen stellte sich die Lage jedoch deutlich dramatischer dar als anfänglich gemeldet – ein mit sieben Personen (davon 3 Kinder) besetzter Pkw kollidierte mit einem entgegenkommenden Kleinwagen.
Aufgrund der Anzahl von insgesamt acht teils schwerverletzten Personen ließ der Rettungsdienst ManV 15 (Massenanfall bis 15 Personen) alarmieren, was weitere Rettungsmittel zur Einsatzstelle beorderte.
Während sich die Feuerwehr Eilsen um das Abklemmen der Batterien kümmerte und den Brandschutz sicherstellte, versorgten und betreuten die Notärzte und die Besatzungen der alarmierten Rettungswagen die verletzten Personen.
Nachdem diese in umliegende Krankenhäuser transportiert wurden, konnten die bestellten Abschleppwagen die deformierten Pkw abtransportieren, um die Straße wieder zu räumen.
Während der Einsatzmaßnahmen war die Kreisstraße 10 für ca. zwei Stunden voll gesperrt.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







