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Einsatz "Fahrzeugbrand groß, Feuer Lkw"
Um 10:17 Uhr wurden am heutigen Freitagmittag die Feuerwehren Bad Eilsen, Buchholz und Luhden, sowie die Feuerwehr Bückeburg-Stadt auf die Autobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover alarmiert.
Bereits auf Anfahrt konnte das Einsatzstichwort bestätigt werden- eine pechschwarze Rauchsäule wies den Einsatzkräften den Weg.
Am Einsatzort angekommen, wurde sofort begonnen, unter schwerem Atemschutz, das in Vollbrand stehende Führerhaus, sowie den mit Fliesen beladenen Auflieger zu löschen und abzukühlen.
Nach ca. einer Stunde konnte der Leitstelle gemeldet werden, dass das Feuer aus war und mit den Nachlöscharbeiten begonnen werden konnte – wiederum eine Stunde später konnten, nach insgesamt circa 8.000l Löschwasser und drei Trupps unter schwerem Atemschutz, die Löscharbeiten für beendet erklärt werden.
Anschließend wurden die kontaminierten Einsatzkräfte grob gereinigt und konnte ihre verschmutzten Kleidungsstücke gegen saubere austauschen – hier kam zum ersten Mal die neugegründete Einsatzstellenhygiene-Komponente der Feuerwehr Eilsen zum Einsatz.
Nach ca. 3,5 Stunden konnte die Einsatzstelle an die Autobahnmeisterei übergeben werden, welche bereits begonnen hatte, die mit Diesel, Öl und Löschwasser verschmutzte Fahrbahn zu reinigen.
Während des Einsatzes war die Richtungsfahrbahn Hannover ab der Autobahnauffahrt Bad Eilsen voll gesperrt- es kam zu massivsten Staubildungen und Verzögerungen auf den umliegenden Strecken.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







