Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 

25.​10.​2026

 

30.​10.​2026 bis 06.​11.​2026

 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einsatz "Vermeintlicher Fahrzeugbrand"

Einsatznummer
045/2023
Einsatztitel
Vermeintlicher Fahrzeugbrand
Alarmierung
am 21.08.2023 um 17:58 Uhr
Einsatzort
Niedernwöhren
Beschreibung des Einsatzes

Die Ortsfeuerwehr Meerbeck-Niedernwöhren der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Niedernwöhren ist am 21.018.2023 gegen 17:58 Uhr zu einem vermeintlichen Fahrzeugbrand auf einem Parkplatz eines Einzelhandelsgeschäft in Niedernwöhren alarmiert worden. 

 

Die 32 ehrenamtlichen Feuerwehrleute stellten fest, dass zwar ein technischer Defekt, aber weder ein Brand noch eine andere Gefährdung, die die Arbeit der Feuerwehr bedurften, vorlagen, weshalb der Einsatz für die Feuerwehr nach kurzer Zeit beendet wurde. Neben der Feuerwehr wurde auch Polizei alarmiert. 

 

 

Text: Michael Jedamzik

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen