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Einsatz "Fahrzeugbrand groß, Feuer Lkw"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
060/2023
Einsatztitel
Fahrzeugbrand groß, Feuer Lkw
Alarmierung
am 21.10.2023 um 14:12 Uhr
Einsatzort
BAB2 Bad Eilsen
Beschreibung des Einsatzes

Zu einem brennenden Lkw wurden am Samstag, den 21.10.2023 um 14:12 Uhr, die Feuerwehren Bad Eilsen, Buchholz und Luhden auf die Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover alarmiert. Das Stichwort lautete hierbei: „Fahrzeugbrand groß, Feuer Lkw.“

An der Einsatzstelle angekommen, konnte die ersteintreffende Feuerwehr Luhden einen Entstehungsbrand im Motorraum eines Lkw feststellen, welcher durch den Fahrer aber bereits mit einem Feuerlöscher bekämpft wurde.

Die Aufgabe der Feuerwehr bestand anschließend im Kühlen des betroffenen Motorbereichs mittels Wasser aus dem Schnellangriff, dem Absichern des Verkehrs und nach dem Abtransport des fahrunfähigen Lkw dem Abstreuen von ausgelaufenen Betriebsmitteln.

Während der Einsatzmaßnahmen war die Bundesautobahn 2 zwischen Bad Eilsen West und Rehren kurz vor dem Rastplatz Bernser Kirchweg für ca. 2,5h nur noch über zwei Spuren befahrbar.

 

Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Eilsen
Adrian Lesser
Pressesprecher

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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