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Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Einsatz "Rauchentwicklung in Mehrfamilienhaus"
Am Samstagabend um 20:42 Uhr wurden die Feuerwehren Stadthagen und Wendthagen-Ehlen zu einem Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus in Stadthagen gerufen. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte war bereits eine Polizeistreife vor Ort, die die Bewohnerin der betroffenen Wohnung aufgrund einer bestätigten starken Rauchentwicklung evakuiert hatte. Aufgrund einer zugefallenen Wohnungstür war es erforderlich, diese mithilfe von Spezialwerkzeug zu öffnen.Zwei Trupps mit schwerem Atemschutz rüsteten sich sofort aus und begaben sich in die Brandwohnung. Schnell konnte Entwarnung gegeben werden, da die Rauchentwicklung durch verschmortes Plastik verursacht wurde. Das betroffene Material wurde entfernt, und die Wohnung wurde mittels Wärmebildkamera überprüft. Anschließend erfolgte die Belüftung der gesamten Wohnung, um etwaige giftige Dämpfe zu beseitigen.Die Stadthäger Einsatzkräfte wurden teilweise über Funk alarmiert, da sie sich ursprünglich auf dem Weg zu einem gemeldeten Sturmschaden in Stadthagen befanden. Nach Abschluss des Brandeinsatzes wurde diese Einsatzstelle durch ein Fahrzeug aus Stadthagen abgearbeitet.Insgesamt waren etwa 40 Einsatzkräfte der Feuerwehren Stadthagen und Wendthagen-Ehlen an diesem Einsatz beteiligt.Pressesprecher Stadtfeuerwehr Stadthagen
Sönke Fischer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







