Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

12. 05. 2024 - Uhr

 

16. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

13. 06. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einsatz "Rauchentwicklung in Mehrfamilienhaus"

Einsatznummer
065/2023
Einsatztitel
Rauchentwicklung in Mehrfamilienhaus
Alarmierung
am 18.11.2023 um 20:42 Uhr
Einsatzort
Stadthagen
Beschreibung des Einsatzes
Am Samstagabend um 20:42 Uhr wurden die Feuerwehren Stadthagen und Wendthagen-Ehlen zu einem Zimmerbrand in einem Mehrfamilienhaus in Stadthagen gerufen. Beim Eintreffen der ersten Einsatzkräfte war bereits eine Polizeistreife vor Ort, die die Bewohnerin der betroffenen Wohnung aufgrund einer bestätigten starken Rauchentwicklung evakuiert hatte. Aufgrund einer zugefallenen Wohnungstür war es erforderlich, diese mithilfe von Spezialwerkzeug zu öffnen.
 
Zwei Trupps mit schwerem Atemschutz rüsteten sich sofort aus und begaben sich in die Brandwohnung. Schnell konnte Entwarnung gegeben werden, da die Rauchentwicklung durch verschmortes Plastik verursacht wurde. Das betroffene Material wurde entfernt, und die Wohnung wurde mittels Wärmebildkamera überprüft. Anschließend erfolgte die Belüftung der gesamten Wohnung, um etwaige giftige Dämpfe zu beseitigen.
 
Die Stadthäger Einsatzkräfte wurden teilweise über Funk alarmiert, da sie sich ursprünglich auf dem Weg zu einem gemeldeten Sturmschaden in Stadthagen befanden. Nach Abschluss des Brandeinsatzes wurde diese Einsatzstelle durch ein Fahrzeug aus Stadthagen abgearbeitet.
 
Insgesamt waren etwa 40 Einsatzkräfte der Feuerwehren Stadthagen und Wendthagen-Ehlen an diesem Einsatz beteiligt.
 
 

Pressesprecher Stadtfeuerwehr Stadthagen

Sönke Fischer

 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen