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Einsatz "Nachlöscharbeiten – ausgebrannter Lkw auf Abschleppwagen"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
067/2023
Einsatztitel
Nachlöscharbeiten – ausgebrannter Lkw auf Abschleppwagen
Alarmierung
am 22.11.2023 um 22:46 Uhr
Einsatzort
Heeßen
Beschreibung des Einsatzes

Am Mittwochabend, gegen 22:46 Uhr, wurde die Freiwillige Feuerwehr Luhden nach Heeßen in die Auestraße, Ecke Bundesstraße 83 gerufen. Alarmiert wurde zu Nachlöscharbeiten an einem ausgebrannten Lkw, welcher sich auf einem Abschleppfahrzeug befand. 

Bereits um 17:34 Uhr wurden die Freiwilligen Feuerwehren Bad Eilsen, Buchholz und Luhden zu ebendiesem Lkw auf die Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Dortmund gerufen. Das Stichwort hierbei lautete: Fahrzeugbrand groß, Feuer Lkw. 

An der Einsatzstelle angekommen, stellte sich jedoch heraus, dass bereits Kräfte der Feuerwehr Porta Westfalica vor Ort waren und keine weiteren Kräfte mehr benötigt wurden. Somit wurde der Einsatz für alle alarmierten Eilsener Kräfte abgebrochen.

Nach dem Löschen des Lkw, durch die Feuerwehr Porta Westfalica, bemerkte der Fahrer des Abschleppfahrzeugs, beim Abtransport der Zugmaschine, eine erneute Rauchentwicklung und Flammenbildung aus dem ausgebrannten Führerhaus.

Die Aufgabe der Feuerwehr Luhden bestand darin, die verbliebenen Glutnester zu löschen. Hierbei kam ein Trupp unter schwerem Atemschutz zum Einsatz, welcher sich, mithilfe der Lkw-Rettungsplattform und einem Einreißhaken, Zugang zum Führerhaus verschaffte. Mittels Wärmebildkamera wurden verbliebene Glutnester ausfindig gemacht und mit insgesamt 200l Wasser gelöscht. 

Nach ca. einer Stunde konnte der Einsatz der Feuerwehr Luhden beendet werden.

 

Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Eilsen
Adrian Lesser
Pressesprecher

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

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... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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