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10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 

25.​10.​2026

 
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Einsatz "Gasgeruch im Gebäude"

Einsatznummer
026/2020
Einsatztitel
Gasgeruch im Gebäude
Alarmierung
am 07.04.2020
Einsatzort
Samtgemeinde Nienstädt
Beschreibung des Einsatzes

Um 13:09 Uhr wurden die Feuerwehren Hespe, Schierneichen-Deinsen-Baum sowie Sülbeck durch die Integrierte Regionalleitstelle Schaumburg/Nienburg in Stadthagen zu einem Gasgeruch im Gebäude in Hespe alarmiert.

 

Vor Ort teilte die Hinweisgeberin mit, dass es im Gebäude nach Gas riechen würde. Nachdem das Mehrfamilienhaus geräumt war, wurde mit Hilfe eines Mehrgasmessgerätes die Gaskonzentration gemessen. Es stellte sich dabei heraus, dass ein Flüssiggastank im Garten undicht war und dieser den Gasgeruch im Haus verursacht hat. Das Gebäude wurde mittels Überdruckbelüfter solange belüftet bis keine Gaskonzentration mehr messbar war. Der undichte Gastank wurde vom Energieversorger fachgerecht repariert. Der Einsatz dauerte insgesamt ca. 60 Minuten und es waren 25 Feuerwehrleute im Einsatz.

 

Presse Feuerwehr SG Nienstädt

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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