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Einsatz "Fahrzeugbrand klein, Feuer Pkw"
Am Freitagmorgen, dem 12.04.2024, wurden um 08:13 Uhr die Feuerwehren Bad Eilsen, Buchholz und Luhden auf die Bundesautobahn 2 in Fahrtrichtung Hannover alarmiert.
Gemäß der Meldung sollte dort, ca. 500m vor dem Rastplatz Auetal Süd, ein belgisches Militärfahrzeug brennen.
An der Einsatzstelle angekommen, konnte die Feuerwehr Luhden den gemeldeten Fahrzeugbrand bestätigen. Durch einen technischen Defekt im Motorbereich des Radpanzers kam es zu einer Rauch- und Wärmeentwicklung.
Mithilfe einer Lkw-Rettungsplattform konnte sich Zugang zum Motorraum des Fahrzeugs verschafft werden – hier wurde jedoch kein offenes Feuer entdeckt.
Somit beschränkte sich die Maßnahme der Feuerwehr auf die Kontrolle der betroffenen Teile. Zusätzlich wurden leere Kanister mit Wasser gefüllt, um im Falle eines erneuten Defekts schneller reagieren zu können.
Der nicht mehr fahrfähige Radpanzer wurde von einem zweiten Fahrzeug zum Rastplatz Auetal Süd geschleppt. Hierbei unterstütze die Feuerwehr Luhden, indem sie das beschädigte Fahrzeug begleiteten.
Nach ca. 1,5h konnten die Eilsener Kräfte den Einsatz beenden. Für die Dauer der Maßnahmen war die BAB 2 nur auf zwei Fahrpuren befahrbar.
Freiwillige Feuerwehr Samtgemeinde Eilsen
Adrian Lesser
Pressesprecher
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







