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25.​10.​2026

 
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Einsatz "Unbekannte Flüssigkeit auf Gewässer – Feuerwehr und Umweltschutzeinheit des Landkreis Schaumburg (USE) im Einsatz"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
004/2025
Einsatztitel
Unbekannte Flüssigkeit auf Gewässer – Feuerwehr und Umweltschutzeinheit des Landkreis Schaumburg (USE) im Einsatz
Alarmierung
am 28.02.2025
Einsatzort
Samtgemeinde Nenndorf
Beschreibung des Einsatzes

 

Ohndorf/Horsten – Am Freitag wurde um 16:25 Uhr der Einsatzleitdienst (ELD) der Feuerwehr An der Aue mit dem Stichwort „Kontrolle-Einsatzstelle“ zur K47 zwischen Ohndorf und Horsten alarmiert. Grund für den Einsatz war eine Meldung über eine unbekannte Flüssigkeit auf dem Gewässer der Aue.

 

Die erste Erkundung vor Ort erfolgte durch Oliver Schwab, Ortsbrandmeister der Feuerwehr An der Aue, gemeinsam mit dem stellvertretenden Gemeindebrandmeister, Philipp Brendel. Um eine genauere Analyse der Substanz durchzuführen, wurde daraufhin Messleit-Komponente der Umweltschutzeinheit des Landkreis Schaumburg (bestehend aus einem ABC-Erkunder aus Möllenbeck und und dem Messleit-Fahrzeug der FTZ Stadthagen und einem Führungsfahrzeug), sowie die untere Wasserbehörde (Amt 66) nachalarmiert. 

 

Alle durchgeführten Messungen ergaben keine Hinweise, sodass der Einsatz am Freitagabend gegen 18 Uhr zunächst beendet wurde. Die Feuerwehr setzte einen  Ölschlingel, um die weitere Ausbreitung zu verhindern. 

Am Samstagmorgen wurde die Einsatzstelle durch die Feuerwehr An der Aue, dass Amt 66 und den stellv. Leiter der Umweltschutzeinheit erneut kontrolliert. Dabei wurden weitere Maßnahmen ergriffen, Vlies und Bindemittel wurden auf das Gewässer aufgetragen.

Der Einsatz konnte am Samstag um 10 Uhr beendet werden und die Einsatzstelle an das Amt 66 übergeben werden. 

 

Insgesamt waren 22 Einsatzkräfte im

Einsatz. 

 

Bericht: SG-Pressesp. Nenndorf in Zusammenarbeit mit dem Team Presse der Kreisfeuerwehr  

Bild: Prese SG Nenndorf

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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