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Einsatz "Einsatz Umweltschutzeinheit "
Illegal abgestellte Fässer sorgen für Großeinsatz der Feuerwehr
Am Sonntagabend, den 06.07.2025, wurde die Freiwillige Feuerwehr Möllenbeck, zusammen mit Teilen der Umweltschutzeinheit und dem Team Presse der Kreisfeuerwehr Schaumburg zu einer unklaren Gefahrgutlage auf einen Parkplatz der Bundesstraße 238 alarmiert.
Grund hierfür war ein vorhergehender Hinweis bei der Polizei.
An der Einsatzstelle bestätigte sich die Meldung: die alarmierten Einsatzkräfte fanden eine Vielzahl an Fässern und Kanister mit unbekanntem Inhalt.
Nachdem die Bundesstraße vollständig gesperrt und der Brandschutz sichergestellt wurde, begaben sich zwei Trupps, ausgerüstet mit schwerem Atemschutz und leichten Chemieschutzanzügen, in den Gefahrenbereich, um die Behälter zu sortieren und anschließend Proben der unterschiedlich farbigen Substanzen zu entnehmen.
Nach einer Analyse wurden sämtliche Behältnisse durch die Polizei sichergestellt, verblieben jedoch vor Ort.
Nach 4,5h Einsatzdauer wurden die Kreiseinheiten aus dem Einsatz entlassen. Nachdem die sichergestellten Chemikalien noch in der Nacht durch die Rintelner Kräfte auf einen Spezialcontainer verladen und abtransportiert wurden, konnten die letzten der insgesamt rund 60 ausgerückten Feuerwehrkräfte den Einsatz nach über neun Stunden Einsatzdauer beenden.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







