Einsatz "Personensuche - Vermisste wurde gefunden"
Erfolgreiche Vermisstensuche
Die Suche einer dementen Person nahm nach über 24 Stunden intensiver Suche von fast 600 Einsatzkräften ein glückliches Ende. Die seit Sonntagabend vermisste Seniorin konnte am Montagabend auf einem Gartengrundstück in Randlage von Rodenberg Richtung Deister verletzt aufgefunden werden.
Die Suche wurde am Sonntagabend gegen 19.00 Uhr mit zahlreichen Kräften der Feuerwehren aus der Samtgemeinde Rodenberg, Bad Nenndorf, der Kreisfeuerwehr mit der Drohne sowie einer Drohne der Feuerwehr Wunstorf ( Region Hannover ) sowie der Polizei, die auch einen Hubschrauber einsetzte, begonnen. Bis in die Nacht suchten die Einsatzkräfte nach der Seniorin. Gegen vier Uhr wurde die Suche ausgesetzt, um diese am Montagmittag wieder aufzunehmen. Dabei wurden auch sogenannte Mantrailer Hunde der DLRG Rehburg eingesetzt. Diese nahmen eine Witterung auf, so dass die Einsatzleitung entschied, die Suche auf den nahegelegenen Deister auszuweiten.
Gegen 18.00 Uhr wurden dann zusätzliche Kräfte aus den Städten Obernkirchen, Stadthagen, der Gemeinde Auetal, die Feuerwehren Bad Nenndorf und Riehe- Waltringhausen sowie die Einsatzleitwagen aus Niedernwöhren und Wölpinghausen zur Führungsunterstützung, nach Rodenberg gerufen. Zusammen mit ca. 50 Kräften der Bereitschaftspolizei Hannover wurden festgesetzte Suchbereiche abgesucht. Gegen 21.00 Uhr bemerkte ein Hauseigentümer, der durch die sozialen Medien auf die Suche aufmerksam gemacht wurde, die Seniorin in seinem Garten und alarmierte die Rettungskräfte. Der alarmierte Rettungsdienst brachte die Seniorin zur weiteren Behandlung in ein Krankenhaus.
Insgesamt befanden sich etwa 600 Einsatzkräfte der verschiedenen Hilfsorganisationen und der Polizei im Einsatz.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







