Einsatz "Arbeiter stürzt 4-5 Meter tief"
Symbolbild
Am Mittwochvormittag wurde zunächst der Rettungsdienst zu einer abgestürzten Person alarmiert. Nach Erkundung der Lage forderte der Rettungsdienst Unterstützung bei der Rettung eines ca. 4-5 Meter abgestürzten Arbeiters an.
Die Integrierte Regionalleitstelle Schaumburg/Nienburg alarmierte daraufhin die Ortsfeuerwehr Obernkirchen, die Ortsfeuerwehr Bückeburg-Stadt mit dem Drehleiterzug sowie die Höhenretter der Kreisfeuerwehr. Im Verlauf des Einsatzes wurde die ELW Gruppe der Stadtfeuerwehr nach alarmiert.
Ein Notfallsanitäter der Ortsfeuerwehr Obernkirchen wurde durch die Höhenrettung gesichert und zwei Höhenretter stiegen zum Verletzten zur Erstversorgung ab. Die verletzte Person wurde gesichert und konnte die Steckleiter selbst hochgehen. Der Arbeiter wurde anschließend an den Rettungsdienst übergeben und in eine Klinik transportiert.
Im Einsatz waren: Ortsfeuerwehr Obernkirchen, ELW-Gruppe Stadtfeuerwehr Obernkirchen, Ortsfeuerwehr Bückeburg-Stadt, Kreisfeuerwehr Höhenrettung (mit THW)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







