Einsatz "Großfeuer auf dem Rittergut Remeringhausen"
📟 B2-Land/ Feuer_Landw. Anwesen
🌎 Reinsen (Stadt Stadthagen)
🚒 Information und Kommunikation mit Drohne, Fachzug KatS und Dekon (AB/AS), Logistikeinheit Feuerwehr, Team Presse
Zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren wurden die o.g. Kreiseinheiten alarmiert.
Ein Großfeuer auf dem Rittergut Remeringhausen bei Stadthagen hat am
Abend zu einem umfangreichen Einsatz zahlreicher Einsatzkräfte geführt.
Bereits beim Eintreffen der ersten Kräfte stand ein Gebäude in Vollbrand. Aufgrund der dynamischen Lage wurde die Alarmstufe umgehend auf Stadtalarm erhöht. Um ein Übergreifen der Flammen zu verhindern, wurde eine Riegelstellung zum benachbarten Gebäude aufgebaut.
Parallel dazu erfolgte ein massiver Löschangriff mit mehreren Strahlrohren. Über eine Hubrettungsbühne wurde zusätzlich ein Löschangriff von oben durchgeführt.
Die Hygieneeinheit der Stadtfeuerwehr Stadthagen stellte die Dekontamination der eingesetzten Atemschutzgeräteträger sicher. Seitens der Kreisfeuerwehr wurden die Einheiten Information und Kommunikation
(IuK) mit Drohne sowie der Abrollbehälter Atemschutz/Strahlenschutz alarmiert. Ebenfalls im Einsatz waren das Team Presse sowie im weiteren Verlauf die Logistikeinheit Feuerwehr (LEF) zur Unterstützung der
Einsatzlogistik.
Ein Rettungswagen des Einsatzzuges des Deutschen Roten Kreuzes (DRK)
Schaumburg stand zur Absicherung der Einsatzkräfte in Bereitstellung.
Trotz des intensiven Löschangriffs konnte ein Niederbrennen der Scheune
nicht verhindert werden. Durch das koordinierte Vorgehen aller Kräfte gelang es jedoch, die umliegenden Gebäude erfolgreich zu schützen.
Zur sicheren Beseitigung einsturzgefährdeter Gebäudeteile wurde das
Technische Hilfswerk (THW) Stadthagen mit einem Bagger hinzugezogen. Das Feuer konnte zügig unter Kontrolle gebracht werden, die
Nachlöscharbeiten zogen sich jedoch bis in die Nachtstunden hinein.
Insgesamt waren rund 200 Einsatzkräfte im Einsatz.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







