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25.​10.​2026

 
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Einsatz "Brand im Entsorgungszentrum"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
032/2021
Einsatztitel
Brand im Entsorgungszentrum
Alarmierung
am 10.05.2021
Einsatzort
Sachsenhagen
Beschreibung des Einsatzes

Am Montagmorgen wurden die Feuerwehren Sachsenhagen, Nienbrügge, Hagenburg und der Einsatzleitwagen der Samtgemeinde zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage im Entsorgungszentrum Schaumburg in Sachsenhagen alarmiert. Beim eintreffen der ersten Kräfte bekamen sie die Information das es im Bereich der Sortieranlage brennt. Durch schnelles und umsichtiges agieren der AWS- Mitarbeiter konnte das Feuer bereits gelöscht werden. Dazu wurde der brennende Müll nach draußen gebracht und mit Löschsand und Wasser gelöscht. Die Feuerwehr kontrollierte den Bereich der Sortieranlage und den mit Sand abgedeckten Müllhaufen mit der Wärmebildkamera auf vorhandene Glutnester. Die Suche verlief negativ, so das die Anlage unter Aufsicht der Einsatzkräfte wieder in Betrieb genommen werden konnte. Da sich auch während des Betriebes keine Auffälligkeiten mehr zeigten, konnten die Einsatzkräfte sowie ein in Bereitstellung stehender Rettungswagen des DRK Schaumburg wieder einrücken. 

 

 

Sven Geist

Pressesprecher Feuerwehren Samtgemeinde Sachsenhagen

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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