Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Tag der offenen Tore
25.10.2026
Schnappschüsse
Die neuesten Serien
Alarmübungen der Grundschulen In Petzer Feld und am Harrl
01.11.2019Verpuffung im Gebäude entpuppte sich als Alarmübung
04.09.2019Workshop „Tiefbauunfall“ bei der Feuerwehr Rodenberg mit Heavy Rescue Germany
23.08.2019Feuerwehren absolvieren gemeinsam ein großen Ausbildungstag
27.07.2019Förderbescheid an den Landkreis Schaumburg übergeben
16.07.2019Sonderausbildung „Taktische Türöffnung im Brandeinsatz“ bei der Feuerwehr Bückeburg
25.06.2019Ereignisreiches Wochenende für die Feuerwehren aus Eilsen
23.06.2019Mitgliederversammlung Freiwillige Feuerwehr Wiedensahl
16.02.2019Ein Herausforderndes Jahr der Feuerwehr Gelldorf
09.02.2019Bericht Jahreshauptversammlung der Feuerwehr Schierneichen-Deinsen-Baum
02.02.2019Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Klein Holtensen/Wiersen
01.02.2019
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







