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25.​10.​2026

 
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Einsatz "Einsatz Fachberater Umweltschutzeinheit "

 Bild: Feuerwehr SG Sachsenhagen

Bild: Feuerwehr SG Sachsenhagen


Einsatznummer
013/2026
Einsatztitel
Einsatz Fachberater Umweltschutzeinheit
Alarmierung
am 05.07.2026
Einsatzort
Hagenburg
Beschreibung des Einsatzes

Ausgelöste Brandmeldeanlage wird zum Gefahrguteinsatz.

 

Am Sonntag gegen 13:32 Uhr wurden die Feuerwehr Hagenburg-Altenhagen sowie der Einsatzleitwagen der Samtgemeinde Sachsenhagen zu einer ausgelösten Brandmeldeanlage in die Schierstraße nach Hagenburg alarmiert.

Bei der Erkundung konnte kein Brandereignis festgestellt werden. Jedoch waren mehrere Kanister mit Reinigungsmittel offen, welche für einen auffälligen Geruch sorgten. Diese wurden anschließend durch einen Trupp unter Atemschutz aus dem Gebäude gebracht. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, ob diese vermischt wurden und durch Dämpfe die Brandmeldeanlage ausgelöst hat, wurde weiteres Vorgehen mit dem Gefahrgut mit den nachgeforderten Fachberatern der Umweltschutzeinheit abgestimmt.

Der Rettungsdienst kontrollierte die Personen aus dem Gebäude, diese waren unverletzt. Die betroffenen Bereiche wurden im weiteren Einsatzverlauf mit dem nachgeforderten Elektro-Lüfter der Feuerwehr Sachsenhagen-Auhagen belüftet. 

Nach über 3,5 Stunden konnten die etwa 20 Einsatzkräfte die Einsatzstelle verlassen. Ebenfalls waren ein Rettungswagen des ASB sowie ein Streifenwagen im Einsatz.

 

Bild und Bericht: Presse FF SG Sachsenhagen 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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