Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteKFB_S23 | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

12. 05. 2024 - Uhr

 

16. 05. 2024 - Uhr bis Uhr

 

13. 06. 2024 - Uhr bis Uhr

 
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Einsatz "Verkehrsunfall fordert Die Verletzte"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
057/2021
Einsatztitel
Verkehrsunfall fordert Die Verletzte
Alarmierung
am 13.10.2021
Einsatzort
Sachsenhagen
Beschreibung des Einsatzes

Zu einem Verkehrsunfall mit eingeklemmter Person wurden am Dienstagabend die Feuerwehren aus Sachsenhagen, Wölpinghausen, Bergkirchen, Wiedenbrügge, Hagenburg/Altenhagen, Lindhorst und Beckedorf, auf die Kreisstraße 30 zwischen Sachsenhagen und Lindhorst, alarmiert. Aufgrund der unklaren Lage und über die Anzahl der Verletzten, alarmierte die Integrierte Regionalleitstelle Schaumburg/ Nienburg zusätzlich vier Rettungswagen, einen Notarzt sowie den Rettungshubschrauber Christoph Niedersachsen. Beim eintreffen der ersten Einsatzkräfte stellten diese fest, das es im Kreuzungsbereich zu einem zusammenstoß zweier Autos kam, aber keine Person mehr in diesen eingeklemmt war. So beschränkten sich die Erstmaßnahmen auf die Versorgung und Betreuung der insgesamt vier Verletzten, darunter ein Kleinkind, sowie Sicherungsmaßnahmen an der Einsatzstelle. Durch den Rettungsdienst wurden die leicht bis mittelschwer Verletzten behandelt und anschließend in die Kliniken nach Minden und Vehlen transportiert. Der angeforderte Rettungshubschrauber brauchte nicht mehr eingesetzt werden und konnte wieder abdrehen. Nach etwa eineinhalb Stunden konnte die Einsatzstelle an die Polizei übergeben werden und die 80 Einsatzkräfte wieder einrücken.

 

Bild + Text: Sven Geist

 

 

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen. 
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!

DWD Meldungen