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Einsatz "Gasgeruch entpuppt sich als brennender Mülleimer"
Am späten Montagabend gegen Mitternacht wurde die Feuerwehr Stadthagen sowie der Fachberater der Umweltschutzeinheit der Kreisfeuerwehr zu einem Gasgeruch in die Innenstadt von Stadthagen gerufen. Laut ersten Meldungen sollte im ersten Obergeschoss ein Gasgeruch wahrnehmbar sein. Kurze Zeit nach dem ersten Notruf ging erneut ein Notruf ein, es sollte sich nicht um Gas handeln, sondern haben sie Rauch aus dem Gastronomischen Betrieb im Erdgeschoss wahrgenommen.
Nachdem auch von den ersten Kräften vor Ort eine deutliche Rauchentwicklung zu erkennen war, wurde das Alarmstichwort auf Mittelbrand geändert und die Feuerwehren Reinsen und Obernwöhren nachalarmiert. Die ersten Kräfte vor Ort konnten glücklicherweise schnell Entwarnung geben, es handelte sich um einen Brennenden Mülleimer im Erdgeschoss. Dieser wurde von einem Trupp unter Atemschutz aus dem Gebäude gebracht und abgelöscht. Die auf der Anfahrt befindlichen Kräfte konnten den Einsatz abbrechen und wieder einrücken.
Im Einsatz waren ca. 50 Feuerwehrleute sowie ein Rettungswagen und die Polizei. Verletzt wurde niemand.
Freiwillige Feuerwehr
Stadt Stadthagen
Pressesprecher
Sönke Fischer
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







