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Einsatz "Schmorbrand in der Elektroverteilung"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
055/2022
Einsatztitel
Schmorbrand in der Elektroverteilung
Alarmierung
am 19.10.2022
Einsatzort
Sachsenhagen
Beschreibung des Einsatzes

Schmorbrand in der Elektroverteilung

Aufgrund einer ausgelösten Brandmeldeanlage bei der AWS in Sachsenhagen, wurden am Mittwochmorgen die Feuerwehren Sachsenhagen, Nienbrügge, Auhagen, Hagenburg / Altenhagen, Wiedenbrügge und der Einsatzleitwagen der Samtgemeinde aus Wölpinghausen alarmiert. Vor Ort kam es aus ungeklärter Ursache zu einer Rauchentwicklung in einer Elektroverteilung. Durch die Einsatzkräfte wurde der Bereich gesichert und ein Atemschutztrupp löschte den Schmorbrand mit einem Kohlendioxidlöscher. Schnell war die Lage unter Kontrolle und die Einsatzstelle wurde an die Mitarbeiter der AWS übergeben. Ein ebenfalls alarmierter Rettungswagen des DRK Schaumburg stand für den Eigenschutz der Einsatzkräfte in Bereitstellung.

 

Bild: Ein Trupp unter Atemschutz löschte den Schmorbrand mit Kohlendioxid

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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