Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

10.​10.​2026 - Uhr bis Uhr

 

25.​10.​2026

 

30.​10.​2026 bis 06.​11.​2026

 
  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Einsatz "PKW brennt"

 Foto vom Album:
Einsatznummer
039/2024
Einsatztitel
PKW brennt
Alarmierung
am 03.07.2024 um 16:55 Uhr
Einsatzort
Hagenburg
Beschreibung des Einsatzes

Am Mittwochnachmittag gegen 16:55 Uhr wurde die Feuerwehr Hagenburg-Altenhagen zu einem PKW-Brand auf die L445 Hagenburg Richtung „Dreiländereck“ alarmiert.

Beim Eintreffen der Feuerwehr stand der PKW im vorderen Bereich bereits in Vollbrand. 

Die Feuerwehr begann umgehend mit einem Löschangriff. Dieser wurde von zwei Trupps unter schwerem Atemschutz durchgeführt.

Mittels einer Wärmebildkamera wurden letzte Glutnester im Auto gefunden und konnten so abgelöscht werden.

Nachdem ein Abschleppdienst das Fahrzeug verladen hatte, wurde die Straße noch grob gereinigt. Im Anschluss konnte die Feuerwehr nach etwa eineinhalb Stunden wieder einrücken.

Neben der Feuerwehr, welche mit drei Fahrzeugen vor Ort war, waren noch ein Abschleppdienst, zwei Streifenwagen sowie die Straßenmeisterei im Einsatz.

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

DWD Meldungen