Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Tag der offenen Tore
25.10.2026
Marko Bruckmann mit dem Deutschen Feuerwehr Ehrenkreuz in Silber geehrt.
Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote und sein Vertreter Dirk Hahne ehrten Marko Bruckmann am Samstag, anläßlich des 150 jährigen Bestehens der Ortsfeuerwehr Bückeburg-Stadt, für seine Verdienste mit dem Deutschen-Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber und bedankten sich für seine bisher geleistete Arbeit im Feuerlöschwesen der Stadt Bückeburg. Marko Bruckmann trat 1979 in die Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Rusbend ein und wurde 1993 zum stellvertretenden Jugendfeuerwehrwart ernannt. 1996 übernahm er dann die Führung der Rusbender Jugendabteilung. Dieses Funktion hatte er inne, bis er 1999 zum Ortsbrandmeister ernannt wurde und 11 Jahre dieses Amt ausübte. Im Jahr 2010 wurde er dann zum Stadtbrandmeisters gewählt und befindet sich zur Zeit in seiner zweiten Amtsperiode. Die neun Ortsfeuerwehren der Stadt Bückeburg gratulieren dem Stadtbrandmeister zu seiner hohen Ehrung und bedanken sich für seine geleistete Arbeit.
Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg
Bild zur Meldung: Marko Bruckmann mit dem Deutschen Feuerwehr Ehrenkreuz in Silber geehrt.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







