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Fachzug Gefahrgut

Zugführer Fachzug Gefahrgut
Heiko Wilharm
use-gg@landkreis-schaumburg.org
stv. Zugführer Fachzug Gefahrgut
Torsten Hartmann
use-gg@landkreis-schaumburg.org
Eine Teileinheit der Umweltschutzeinheit des Landkreises Schaumburg ist der Fachzug (FZ) Gefahrgut. Der Abrollbehälter-Gefahrgut (AB-G) ist das zentrale Einsatzfahrzeug für Einsätze mit Freisetzung von gefährlichen Stoffen und Gütern und verfügt über eine umfangreiche Spezialbeladung für derartige Einsatzlagen. Zur Beladung gehören neben Körperschutzkleidung, Mess- und Nachweistechnik auch zahlreiche Materialien zum Abdichten, Auffangen und Umfüllen von Gefahrstoffen.
Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Fahrzeugdesinfektion beim Auftreten von Tierseuchen. Hierzu steht eine mobile Fahrzeugdesinfektionsanlage zur Verfügung.
Der AB-G kann nur im Zusammenwirken mit weiteren Lösch- und Sonderfahrzeugen tätig werden. Um die Spezialausrüstung sachgerecht einsetzen zu können ist speziell ausgebildetes Personal erforderlich. Aus diesem Grund rückt im Einsatzfall der FZ Gefahrgut mit weiteren Fahrzeugen aus. Neben dem Wechselladerfahrzeug mit dem AB-G, einem MTF-EL und einem MTF rückt zusätzlich bei Bedarf ein Gerätewagen-Logistik (GW-L1) mit aus.
Der Fachzug Gefahrgut ist in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Stadthagen stationiert.
Beim Niedersächsischen Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) werden von den Einsatzkräften regelmäßig Sonderlehrgänge für CBRN-Einsatzlagen besucht.
Der FZ Gefahrgut arbeitet mit den anderen Fachzügen der Umweltschutzeinheit sowie den örtlichen Einsatzkräften eng zusammen.

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







