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Ruhiges Jahr für die Umweltschutzeinheit

18.​02.​2025

 

Über ein einsatzmässig Ruhiges Jahr konnte der Leiter der Umweltschutzeinheit Benjamin Heine vor zahlreichen Gästen undM itgliedern im Feuerwehrhaus der Feuerwehr Nord berichten. 

Im Jahr 2024 wurde die Einheit zu neun Einsätzen gerufen, was eine Halbierung der Einsätze gegenüber 2023 bedeutet. Darunter war die Unterstützung bei 3 Großbränden, ein Gefahrgutunfall mit Stoffaustritt, ein Messeinsatz und zwei technische Hilfeleistungen durch die Umweltschutzeinheit erforderlich. 

 

Insgesamt 110 Mitglieder engagieren sich in den Teilgruppen der Umweltschutzeinheit und nehmen an den Diensten und Einsätzen, neben ihren Tätigkeiten in den Ortsfeuerwehren teil, so Heine. Froh ist Heine über die Indienststellung des neuen Abrollbehälter

Gefahrgut im vergangenen Jahr, der den über 30 Jahre alten Vorgänger ersetzt und den Einsatzwert der Einheit erhöht. 

 

"Eine Ersatzbeschaffung des ABC-Erkunders liegt eine positive Entscheidung des Landes Niedersachsen vor und wir hoffen das das Fahrzeug in diesem Jahr ersetzt wird", so Heine.

Zusammen mit Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote konnte Benjamin Heine, Rainer Tute zum Löschmeister, Torsten Hartmann und Alexander Ehlers zu Oberlöschmeister und Johann Schuster zum Brandmeister befördern.

 

Bild zur Meldung: Ruhiges Jahr für die Umweltschutzeinheit

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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