Veranstaltungen
Joachim Muth soll Nachfolger von Klaus-Peter Grote werden
Am Sonntagvormittag waren die Wahlberechtigten der Feuerwehren des Landkreises Schaumburg zur Wahl eines neuen Kreisbrandmeisters im Kreishaus geladen. Zu den Wahlberechtigten gehören die Stadt-/Gemeindebrandmeister der 12 Kommunen und die Ortsbrandmeister der 91 Feuerwehren des Landkreises Schaumburg. Bei Verhinderung eines Funktionsträgers ist ein Stellvertreter wahlberechtigt.
Kreisbrandmeister Klaus-Peter Grote erreicht im Februar die Altersgrenze von 67 Jahren, sodass er nach 22 jähriger Tätigkeit an der Spitze der Kreisfeuerwehr in den wohlverdienten Feuerwehrruhestand wechselt.
Seitens der Feuerwehren wurde Joachim Muth als neuer Kreisbrandmeister, bisher Abschnittsleiter Brandschutzabschnitt Nord, vorgeschlagen. Er erhielt 92 Ja-Stimmen, 2 Nein, 1 Enthaltung.
Joachim Muth bedankte sich bei den 95 Wahlberechtigten für das entgegen gebrachte Vertrauen.
Aufgrund des Ausgangs der Wahl zum Kreisbrandmeister muss ein neuer Abschnittsleiter für den Brandschutzabschnitt Nord gewählt werden. Vorgeschlagen wurden Paul Dylla (Gemeindebrandmeister Nenndorf) und Marc-Henning Kommerein (bisher stv. Abschnittsleiter Brandschutzabschnitt Nord). Die 42 anwesenden Wahlberechtigten (von 44) aus dem Brandschutzabschnitt Nord wählten Marc-Henning Kommerein mit 39 Stimmen zum neuen Abschnittsleiter des Brandschutzabschnitt Nord. Paul Dylla erhielt 1 Ja-Stimme und 2 Enthaltungen.
Nachdem Marc-Henning Kommerein zum neuen Abschnittsleiter gewählt wurde, muss ein neuer Nachfolger für den Posten des stellvertretenden Abschnittsleiters des Brandschutzabschnitt Nord gewählt werden. Vorgeschlagen wurde Benjamin Heine, zurzeit Leiter der Umweltschutzeinheit und Gemeindebrandmeister Samtgemeinde Lindhorst. Heine erhielt 33 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, Enthaltungen 5.
Alle Wahlvorschläge werden am 16.12.2025 in den Kreistag zur Zustimmung eingebracht.
Bild zur Meldung: Joachim Muth soll Nachfolger von Klaus-Peter Grote werden
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass ohne Einverständnis keine Fotos auf Privatgelände gemacht werden dürfen.
Lediglich die Bordsteinansicht aus dem öffentlichen Bereich ist lt. Ladesdatenschutzbeauftragte Niedersachsen erlaubt! Persönlichkeitsrechte beachten!







