Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
Übung der KFB Süd
10.10.2026 - Uhr bis Uhr
Tag der offenen Tore
25.10.2026
Übungswochenende der Höhenrettung
Erfolgreiches Übungswochenende im Oberharz!
Drei Tage voller Ausbildung, Teamarbeit und spannender Herausforderungen liegen hinter der Höhenrettung Schaumburger Land.
Gemeinsam mit zahlreichen Gastkräften – unter anderem der Höhenrettung Landkreis Northeim, der Höhenrettung der Werkfeuerwehr KWS, der Höhenrettung der Werkfeuerwehr Volkswagen Wolfsburg sowie weiteren befreundeten Einheiten – durften die Höhenretter im Oberharz unter realitätsnahen Bedingungen trainieren.
Auf dem Ausbildungsprogramm standen anspruchsvolle Rettungsszenarien, der Aufbau verschiedener Schrägseilbahnen, eine Seilbahn mit Kranfunktion sowie die Rettung einer verletzten Person aus schwierigem Gelände. Dabei wurde die Person zunächst per Schrägseilbahn zu einem Brückenkopf transportiert und anschließend über eine weitere Schrägseilbahn sicher aus dem Gefahrenbereich gerettet.
Doch mindestens genauso wichtig wie die Technik war das Miteinander.
Solche Wochenenden bieten die Möglichkeit, Erfahrungen auszutauschen, voneinander zu lernen und die Zusammenarbeit über Organisationsgrenzen hinweg weiter zu stärken. Denn im Einsatz zählt vor allem eines: Vertrauen, Teamarbeit und das sichere Beherrschen gemeinsamer Abläufe.
Ein herzliches Dankeschön gilt allen Teilnehmenden, den Ausbildern, Stationsverantwortlichen und allen Helferinnen und Helfern, die dieses Wochenende möglich gemacht haben.
Ein besonderer Dank geht außerdem an Andreas, Christian und Frank für die hervorragende Verpflegung während der gesamten Veranstaltung.
"Ich freue mich sehr über das positive Feedback und bereits jetzt darauf, beim nächsten Übungswochenende wieder dabei zu sein." so Frank Schubert.
Bild zur Meldung: Übungswochenende der Höhenrettung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







