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25.​10.​2026

 
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Zugübung 2. Zug KFB Süd

16.​08.​2026

Einsatzübung des 2. Zuges der KFB Süd

 

Technische Hilfeleistung, Menschenrettung und Brandbekämpfung standen im Mittelpunkt der jüngsten Einsatzübung des 2. Zuges der KFB Süd auf einem landwirtschaftlichen Anwesen in Meinsen.

 

In zwei Einsatzabschnitten galt es, ein anspruchsvolles Szenario abzuarbeiten: Während im 1. Einsatzabschnitt eine Riegelstellung zum Schutz der Getreidesilos und der angrenzenden Vegetation aufgebaut und die Wasserversorgung sichergestellt wurde, lag der Schwerpunkt im 2. Einsatzabschnitt auf der Rettung zweier verletzter Personen.

Eine Person war unter einem schweren Traktor eingeklemmt, eine weitere befand sich verletzt auf einem Anhänger. Mit technischem Gerät, Unterbausystemen, hydraulischer Winde, Hebekissen und weiteren Einsatzmitteln wurde die Rettung unter erschwerten Bedingungen durchgeführt. Auch die Stabilisierung des Traktors, der Brandschutz und die Einrichtung eines Verletztensammelplatzes wurden trainiert.

 

Eine besondere Herausforderung war die Wasserversorgung. Durch den Aufbau eines Pufferbehälters und den Einsatz von zwei Tragkraftspritzen konnte eine stabile Förderleistung von bis zu 1.200 Litern pro Minute erreicht werden. Die Versorgung wurde dabei durch den Pendelverkehr mehrerer Tanklöschfahrzeuge sichergestellt.

Trotz der sehr hohen Außentemperaturen wurde das Szenario laut Zugführer Rüdiger Teich und seinem Stellvertreter Stephan Konczak äußerst erfolgreich abgearbeitet. 

 

Bild zur Meldung: Zugübung 2. Zug KFB Süd

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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