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Fortbildung im Bereich Atemschutz
Am Samstag den 17.11.2018 trafen sich die 37 Atemschutzgeräteträger der Samtgemeinde Nienstädt auf dem Gelände der Grundschule Seggebruch im Rahmen einer Fortbildung. In verschiedenen kleinen Gruppen wurde das Schlauchmanagement, taktische Belüftung mit Rauchvorhang sowie das Vorgehen des ersten Angrifftrupps mit dem Hohlstahlrohr geübt.
Auch dort gab es drei kleine theoretische Unterrichte zum Thema Rauchgasphänomene, Umgang mit den vorhandenen Wärmebild Kameras in der Samtgemeinde sowie Türöffnung. Unterstützt wurde die Feuerwehren durch drei Kameraden der Kreisfeuerwehr, die mit dem Gerätewagen Atemschutz vor Ort waren.
Text/Bild: Feuerwehr SG Nienstädt
Bild zur Meldung: Fortbildung im Bereich Atemschutz
Fotoserien
Fortbildung im Bereich Atemschutz (17.11.2018)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







