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Ausbildungstag vermittelt wichtige Standards beim Atemschutzeinsatz
Wenn die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bückeburg-Stadt zu einem Brand alarmiert werden, spielt fast immer auch das Tragen von Atemschutz eine Rolle. Die sogenannten Atemschutzgeräteträger gehen dann meist bis zum Brandherd heran, selbst in brennende Häuser und Wohnungen, werden zeitlich befristet mit Atemluft versorgt und tragen Hitze und Flammen abweisende Spezialkleidung.
Während ein Arbeitsmediziner regelmäßig spätestens nach drei Jahren die körperliche Eignung der volljährigen Kräfte überprüft, stellen jährliche Leistungsmessungen und Einsatzübungen sicher, dass die Einsatzkräfte der höchsten körperlichen Belastung stets gewachsen sind.
„Neben der gesundheitlichen Tauglichkeit muss im Ernstfall jeder Handgriff sitzen, bei dem Atemschutzgeräteträger, aber eben auch bei den unterstützenden Kräften, die zum Beispiel die Atemschutzüberwachung sicherstellen“ stellt Atemschutzgerätewart Andy Bautze klar. Die Atemschutzüberwacher erfassen jeden Träger, überwachen im Einsatzverlauf Standort sowie Luftverbrauch und erinnern rechtzeitig an den Rückweg.
„Der Ausbildungstag mit dem Schwerpunkt Atemschutzeinsatz frischt dabei die Grundlagen auf, optimiert den Umgang mit dem Schlauchpaket und trainiert die Zusammenarbeit“ so Andy Bautze weiter. Nach 8 Stunden blickten die 14 Teilnehmer und 2 Ausbilder zufrieden auf den Tag zurück.
Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg
Bild zur Meldung: Ausbildungstag vermittelt wichtige Standards beim Atemschutzeinsatz
Fotoserien
Ausbildungstag vermittelt wichtige Standards beim Atemschutzeinsatz (12.11.2018)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







