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Neue Truppführer ausgebildet

11.​11.​2018

Insgesamt 23 Feuerwehrfrauen/ -männer haben den Truppführerlehrgang im Landkreis Schaumburg erfolgreich beendet.  Damit haben die Kameradinnen und Kameraden einen weiteren wichtigen Lehrgang in der Feuerwehr absolviert und können nun, dass neu gelernte in den einzelnen Ortswehren umsetzen. Für den Landkreis Schaumburg war dieser Lehrgang erst der Dritte dieser Art auf Kreisebene. Noch bis vor kurzem wurde der Truppführerlehrgang ausschließlich in Celle und Loy, an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) durchgeführt. Aufgrund der hohen Nachfrage von Teilnehmern, bilden darum seit kurzem einige Landkreise in Niedersachsen unter der Aufsicht der NABK auch Truppführer aus.

 

In der Zeit vom 26.10. - 11.11.2018 vermittelte das 11-köpfige Ausbilderteam, auf dem Gelände der Lebenshilfe Rinteln, Theorie und Praxis. In der Theorie wurden neben rechtlichen Grundlagen, Löschmitteln und Gefahren an der Einsatzstelle auch über ABC Gefahren referiert. In der Praxis mussten die Teilnehmer dann erste Entscheidungen treffen und einen Trupp, bestehend aus zwei Feuerwehrkameraden, leiten. Dazu wurde an mehreren Stationen verschiedene Szenarien aus den Bereichen Brandbekämpfung und technische Hilfeleistung nachgestellt, wobei die Ausbilder mit ihrem Wissen und ihrer Erfahrung unterstützten.

 

Abgeschlossen wurde der Lehrgang mit einer schriftlichen Prüfung und einer praktischen Abschlussübung. Ein großer Dank geht an die ehrenamtlichen Ausbilder und an die Lebenshilfe Rinteln, die während des ganzen Lehrgangs Gerät und Verpflegung stellte. 

 

Text/Bild: Kreisfeuerwehr Schaumburg - Team Presse

 

Bild zur Meldung: Neue Truppführer ausgebildet

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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