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Feuerwehren der Samtgemeinde Nienstädt führen Fortbildung zur Technischen Hilfeleistung durch!

27.​10.​2018

Im Rahmen der der zweijährigen Truppmann Ausbildung führte die Feuerwehren der Samtgemeinde Nienstädt, am vergangen Samstag, eine Fortbildung zum Thema Technische Hilfe durch. Die 15 Teilnehmer, die allesamt schon den ersten Teil der Truppmann Ausbildung bestanden haben, übten Maßnahmen zur Technischen Rettung, wie Abstützung von Fahrzeugen, Umgang mit Schere und Spreizer sowie Bewegen von Fahrzeugen mittels Flaschenzug.

 

Ein theoretischer Unterricht wurde ebenfalls vermittelt. Die Teilnehmer und Samtgemeindebrandmeister Sebode zeigten sich sehr zufrieden mit der Fortbildung.  Besonders Erwähnenswert ist, dass ein Teilnehmer der Fortbildung ein Flüchtling aus Afghanistan ist, der seinen Dienst bei der Feuerwehr Kirchhorsten versieht und im Moment seine Truppmann Ausbildung durchläuft.

 

Text/Bild: Feuerwehr SG Nienstädt

 

Bild zur Meldung: Feuerwehren der Samtgemeinde Nienstädt führen Fortbildung zur Technischen Hilfeleistung durch!

Fotoserien


Feuerwehren der Samtgemeinde Nienstädt führen Fortbildung zur Technischen Hilfeleistung durch! (27.​10.​2018)

 
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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