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Feuerwehr übt Rettung
Am Samstagvormittag absolvierten die Feuerwehren Wölpinghausen, Wiedenbrügge und Bergkirchen einen vierstündigen Dienst zum Thema technische Hilfeleistung in Lahde.
Für den Dienst stellte Gilbert Neumann, Inhaber des dortigen Schrottplatzes den Brandschützern zwei Fahrzeuge zum Üben zur Verfügung. An beiden Fahrzeugen wurde unter anderem das Absichern gegen Wegrutschen sowie das Retten von verletzen Personen mittels hydraulischem Rettungsgerät geprobt.
Dabei ging es darum so vorsichtig mit den Hilfeleistungsgeräten umzugehen, ohne das es zu großartigen Erschütterungen im Fahrzeuginnern kam. Dazu stellte der Ausbilder Björn Wolter ein Becher gefüllt mit Wasser auf das Autodach um zuschauen wieviel Flüssigkeit während der arbeiten aus dem Becher schwappt.
Nachdem die Türen entfernt wurden, wurde das Abnehmen des Daches geübt. " Ziel war es die Kameraden mit dem Umgang der Geräte vertraut zu machen und das vorhandene Wissen zu festigen" so Wolter bei der Abschlußbesprechung.
Text/Bild: Feuerwehr SG Sachsenhagen
Bild zur Meldung: Feuerwehr übt Rettung
Fotoserien
Feuerwehr übt Rettung (20.10.2018)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







