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25.​10.​2026

 
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10 Jahre Förderverein der Freiwillige Feuerwehr Hülshagen e.V.

10.​06.​2018

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hülshagen e.V. hat zum gemütlichen Nachmittag mit Kinderspielen und einer Hüpfburg zum 10-jährigem Bestehen eingeladen. Die Kameradinnen und Kameraden boten vor Ort außerdem kalte Getränke, Kaffee, Kuchen und Pommes frites und Essen vom Grill an. Freuen konnten sich die Kinder- und Jugendfeuerwehr der Ortsfeuerwehr Nordsehl-Lauenhagen über eine Spende in Form eines Schecks vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Hülshagen e.V. Die finanzielle Versorgung der Freiwilligen Feuerwehr ist immer mehr von der Haushaltssituation der Kommunen sowie dem Wohlwollen der Politik abhängig. Zur finanziellen Unterstützung wurde im Mai 2008 der Förderverein Freiwillige Feuerwehr Hülshagen e.V. gegründet. Primäres Ziel des Vereins ist die Förderung des Brandschutzes und des Feuerlöschwesens der Ortsfeuerwehr Hülshagen der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Niedernwöhren.

 

Text: Feuerwehr SG Niedernwöhren

 
Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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