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Blitzeinschlag ins Feuerwehrhaus Bergdorf sorgt für größere Schäden / Stadtwettbewerbe finden dennoch statt..
„Glück im Unglück“ können die Bergdorfer Feuerwehrmänner und -frauen sagen, den bei dem heutigen Gewitter ist ein Blitz in das Gerätehaus der Ortsfeuerwehr Bergdorf eingeschlagen. Jedoch kam es zu einem erheblichen Schaden, neben der Torsteuerung und dem Ladegerät vom MLF wurde auch ein Ladegerät für Akkus und die Telefonanlage in Mitleidenschaft gezogen. Im Bereich des Daches wurden die Pfannen beschädigt und die Elektrik im Feuerwehrhaus ist eingeschränkt. „Zum Glück wurde keiner Verletzt“ so Ortsbrandmeister Andreas Buth, den kurze Zeit später traf sich die Jugendfeuerwehr zum wöchentlichen Übungsdienst. Dennoch finden die Stadtwettbewerbe am morgigen Samstag ab 10Uhr am Feuerwehrhaus in Bergdorf statt. Durch den Hausmeister Dirk Thiem und den Aktiven Feuerwehrleuten wurde für den morgigen Tag improvisiert.
Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg
Bild zur Meldung: Blitzeinschlag ins Feuerwehrhaus Bergdorf sorgt für größere Schäden / Stadtwettbewerbe finden dennoch statt..
Fotoserien
Blitzeinschlag ins Feuerwehrhaus Bergdorf sorgt für größere Schäden / Stadtwettbewerbe finden dennoch statt.. (08.06.2018)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Wusstet ihr, ...
... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?
... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?
... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln.
... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).
Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!







