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Neue Schutzkleidung für die Feuerwehr

23.​05.​2018

Am vergangenen Mittwoch konnte ein weiterer Löschzug der Feuerwehr Bückeburg mit der neuen Schutzkleidung ausgestattet werden. Nun sind auch die Ortsfeuerwehren Meinsen-Warber-Achum und Rusbend mit der zurzeit bestmöglichen Schutzkleidung ausgestattet. Bereits im vergangenen Jahr wurde die Ortsfeuerwehr Bückeburg-Stadt mit dem neuen Modell „Swissguard“ der Firma S-Gard ausgestattet. Diese kamen bereits bei einigen Bränden zum Einsatz und konnte mit einem positiven Fazit bewertet werden.

 

Die Farbe Rot ist zwar gewöhnungsbedürftig, jedoch ist dieser Feuerwehrmann besser im Straßenverkehr zu sehen und die Wärme drückt durch die Kleidung nicht so stark durch wie bei dem Vorgängermodell. Durch die Stadt Bückeburg werden in einer Beschaffungszeit von 4 Jahren alle Atemschutzgeräteträger mit der neuen Schutzkleidung ausgestattet. Grund ist unter anderem, die in die Jahre gekommene alte Schutzkleidung und die weiter Entwicklung der Stoffe, welche verarbeitet wird. Dank der Stadt Bückeburg, welche die finanziellen Mittel ermöglichen, können weitere 30 Atemschutzgeräteträger mit dem bestmöglichen Schutz in den Einsatz gehen. Im nächsten Jahr werden die Feuerwehren des Löschzuges West der Feuerwehr Bückeburg mit der neuen Schutzkleidung ausgestattet.

 

Text/Bild: Feuerwehr Stadt Bückeburg

 

Bild zur Meldung: Neue Schutzkleidung für die Feuerwehr

Information

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 

 

Wusstet ihr, ... 

 

... dass Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im Namen des Bürgermeisters/ der Bürgermeisterin der Kommune durchgeführt wird und ihr daher eine schriftliche Vereinbarung darüber über Inhalt, Aufgaben etc. benötigt?

 

... dass jede Seite einer Feuerwehr, egal ob Kinder-, Jugendfeuerwehr oder Ortsfeuerwehr in den sozialen Medien, Homepage oder WhatsApp Kanälen ein rechtsgültiges Impressum benötigt?

 

... dass das Niedersächsische Brandschutzgesetz in Paragraph 12 Absatz 6 regelt, dass Einsatzkräfte keine Fotos vom Einsatzgeschehen machen dürfen? Ausnahmen z.B. Pressesprecher, Stadtbrandmeister kann nur eine schriftliche Vereinbarung regeln. 

 

... wenn Fotos von o.g. Personen (z.B. Pressesprecher) zur Veröffentlichung gemacht werden dürfen, dann nur aus dem öffentlichen Verkehrsraum, "Bordsteinsicht". Keine Fotos auf Privatgelände, besonders geschütze Räume etc. (Zelte, Wohnungen, Innere eines PKW/LKW...).

 

Sollten anderweitige Fotos ohne Genehmigung veröffentlicht werden, kann es strafbar sein!

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